Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist vorerst gescheitert. Damit bleibt Bauherren und -unternehmen die Energieeinsparverordnung (EnEV) erst einmal erhalten. Was Sie jetzt unbedingt über die EnEV wissen müssen.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde im Jahr 2002 erstmals erlassen und seit dem mehrmals novelliert. Auf die erste Fassung folgten die EneV 2004, EnEV 2007, EnEV 2009, EnEV 2014 und die EnEV 2016.
Eigentlich sollte die EnEV im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) aufgehen. Dort sollten Energieeinspargesetz , Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammengeführt und Effizienzstandards für öffentliche Nichtwohngebäude vorgeben werden. Zugleich sollte damit die EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Allerdings scheiterten die Koalitionsverhandlungen Anfang April und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) war damit vorerst wieder vom Tisch.
Klingt ziemlich unübersichtlich? Stimmt, deshalb zeigen wir die acht wichtigsten Dinge, die jeder über die Energieeinsparverordnung wissen sollte:
1. Was regelt die EnEV?
Die aktuelle Energieeinsparverordnung gilt sowohl für Neubaubauten als auf für Bestandssanierungen. Sie gilt für Wohngebäude und Nichtwohngebäude und gibt die energetischen Mindestanforderungen für die Gebäudehülle, Gebäudebeheizung und Warmwasserbereitung vor. Ursprünglich hat die Energieeinsparverordnung die bestehende Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung zusammengefasst und so erstmals eine ganzheitliche Betrachtung der Wärmeverluste und Wärmegewinne von Gebäudehülle und Anlagentechnik ermöglicht.
2. Was ist das Ziel der EnEV?
Bis 2050 möchte die Bundesregierung mit der Energieeinsparverordnung einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand erreichen.
3. Was sagt die Wohnungswirtschaft zur EnEV?
Die Vertreter der Wohnungswirtschaft gehören zu den schärfsten Kritikern der immer weiteren Verschärfung der Energieeinsparverordnung. Sie weisen darauf hin, dass die neuen Regeln nur einen kleinen Effekt haben, aber sehr viel kosten. Und tatsächlich hat sich gezeigt: Die ersten zehn Zentimeter Dämmung bringen am meisten, die letzten zehn Zentimeter im Vergleich dazu wenig.
4. Welchen Einfluss hat die EnEV auf die Baukosten?
Bei dieser Frage stehen sich Kritiker und Befürworter der Verordnung unversöhnlich gegenüber. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Einführung der EnEV 2016 die durchschnittlichen Baukosten um rund zwei Prozent erhöht. Das Institut für Wohnen und Umwelt quantifiziert die Mehrkosten bei 2,5 Prozent. In der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft rechnet man hingegen eher mit sieben oder sogar acht Prozent Mehrkosten. Ohnehin habe sich das Bauen seit dem Jahr 2000 um knapp 40 Prozent verteuert, rechnet die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen aus Kiel vor. Die beruft sich auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes, und sieht den Anteil der Energieeinsparvorschriften an der Kostenexplosion bei etwa neun Prozentpunkten.
5. In welchem Verhältnis stehen Kosten und Nutzen?
Kommt drauf an, muss hier die Antwort lauten. Und zwar auf die Gebäudeart. Ein Wirtschaftlichkeitsgutachten im Auftrag des Bundesbauministeriums hat gezeigt, dass sich der finanzielle Mehraufwand bei Wohngebäuden im Durchschnitt erst nach 29 Jahren amortisiert. Anders ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis laut
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
für Nichtwohngebäude: Bei Schulen, Büros oder Hallen lohne sich der Mehraufwand oftmals sofort oder spätestens nach zehn Jahren.
Der Zentrale Immobilienausschuss ZIA hat im September 2016 ein Gutachten zur Energieeffizienz von Immobilien vorgelegt, wonach „der aktuell gültige Gebäude-Effizienzstandard, der aus den Auflagen der EnEV 2016 und des EEWärmeG hervorgeht, bereits heute die absolute wirtschaftlich-technische Maximalanforderung an Bürogebäude“ darstellt. Weitere Investitionen in verschärfte Gebäudestandards führen nach Einschätzung des ZIA nicht zu nennenswerten zusätzlichen CO 2 -Einsparungen.
6. Wie steht die EU zur deutschen EnEV?
Mit der Energieeinsparverordnung setzt Deutschland auch die Gebäuderichtlinie der EU in nationales Recht um. Die Ursprungsfassung der EnEV aus dem Jahr 2002 erfüllte seinerzeit bereits die erst später erlassenen Forderungen aus Brüssel teilweise. Ab 2021 sieht die EU-Richtlinie jedoch vor, dass alle Neubauten im Niedrigst-Energiestandard erstellt werden. Für öffentliche Gebäude gilt das bereits ab 2019.
7. Woran ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) genau gescheitert?
Die Union lehnte vor allem den im GEG vorgesehenen Kfw-55-Standard als Niedrigstenergiegebäudestandard für öffentliche Gebäude ab. Damit liegt die Union auf einer Linie mit der
Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID
), die damit eine Vorfestlegung für das private Bauen befürchtet. Der BID-Vorsitzende Andreas Ibel hält allerdings den Ansatz zu einem einheitlichen Regelwerk weiterhin für richtig. Ein BID-Gutachten hatte jedoch errechnet, dass der KFW 55-Standard gegenüber der EnEV 2014 die Herstellungskosten um zehn Prozent und die Nutzerkosten um einen Euro pro Quadratmeter und Monat verteuern würde. Die Immobilienwirtschaft und ihre Verbände halten das gegenüber der vergleichsweise geringen Energieeffekte für unverhältnismäßig.
8. Und nun?
Die Immobilienverbände regen an, das EnEV-Konzept zu überarbeiten. Nicht der Primärenergiebedarf solle das entscheidende Kriterium sein, sondern der CO2-Ausstoß. Und: Experten, wie auch der ehemalige Bundesbauminister Professor Dr. Klaus Töpfer regen an, nicht einzelne Gebäude zu betrachten, sondern das ganze Quartier.
