Dorint-Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe wirft dem ZIA in einem offenen Brief unter anderem vor, sich einem Interessensausgleich zwischen Vermietern und Mietern in der Corona-Krise zu verweigern. Der ZIA verweist dagegen zum Beispiel auf den entwickelten Verhaltenskodex und die Bedeutung des partnerschaftlichen Austauschs.
In seinem offenen Brief an den ZIA Präsidenten, Dr. Andreas Mattner, kritisiert Honestis-Vorstand und Dorint Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe die "durchweg kurzsichtige und darwinistische Einstellung der Immobilien Lobbyisten". Er wirft dem Verband vor, sich einem Interessensausgleich zwischen Vermietern/Verpächtern und den durch die Corona-Krise schwerwiegend belasteten Mietern/Pächtern zu verweigern. „Es ist doch verantwortungslos, sich gegen einen fairen Interessensausgleich auszusprechen und damit beizutragen, vermeintlich das Vermögen der Verpächter zu erhalten“, schreibt Iserlohe.
Erklärend führt er aus, dass insbesondere viele institutionellen Mitglieder des bedeutenden Wirtschaftsverbandes die dringend notwendigen Miet- oder Pachtverzichte nicht umsetzen würden, da diese sich derzeit hinter Kapitalanlagerichtlinien verstecken. Iserlohe weist drauf hin, dass sich - nach seinen leidlichen Erfahrungen, und denen vieler Mitbewerber - immer noch viele Immobilieneigentümer weigern, über das durch den Gesetzgeber falsch ausgerichtete Moratorium in Artikel 240 des EGBGB hinaus zu handeln. „Viele Verpächter erheben in dieser Situation sogar noch neun Prozent Zinsen über Basiszins und schämen sich nicht einmal“, empört sich Dirk Iserlohe.
Der Dorint Aufsichtsrat erhebt klare Vorwürfe gegen den ZIA. Vor allem, dass der Verband bereits im Juni den Versuch, einen Verhaltenskodex für Immobilieneigentümer im Umgang mit Pacht- und Mietverzichten für die Hotellerie und Gastronomie einzuführen, habe scheitern lassen. Dieser sah vor, dass man sich den pandemiebedingten Schaden im Zweifel teilt. Für den Kölner Familienunternehmer steht fest, dass durch unglückliche Formulierungen im COVInsAG sowie des EGBGB dringend eine Klarstellung benötigt wird. In diesem Zusammenhang dankt er der Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, dass sie sich - wie den einschlägigen Medien zu entnehmen war - endlich diesem Thema widmen wird. Denn viele Vermieter, Anwaltskanzleien - und inzwischen auch Gerichte - interpretieren aus dem Zusammenspiel der in der Einführung des COVInsAG getroffenen Feststellung, dass die Pachten und Mieten grundsätzlich geschuldet bleiben, und dem Moratorium, dass die Pachten der Monate April, Mai und Juni 2020 spätestens Ende Juni 2022 zu zahlen sind, dass der Gesetzgeber den § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) explizit ausschließen wollte. Viele Politiker in Regierungskreisen haben diese Ansicht allerdings inzwischen widerlegt, ebenso der mit dem Bundesjustizministerium geführte Schriftwechsel.
Die Lösung sei einfach: Es müsse nur im Artikel 240 des EGBGB festgehalten werden, dass solange der Deutsche Bundestag die Pandemie mit nationaler Tragweite feststellt, für eben diesen Zeitraum die Geschäftsgrundlage für den gewerblichen Miet- und Pachtvertrag als gestört gilt. Welches quantitative Ausmaß dies auf das jeweilige Vertragsverhältnis hat, entschieden dann die konkreten Belastungen vor Ort.
„Mit dieser Klarstellung könnten wir endlich mit institutionellen wie ausländischen Eigentümern in eine Diskussion über die Höhe einer geschuldeten Miete oder Pacht einsteigen. So erspart sich die Regierung erhebliche Volumina an verlorenen Zuschüssen“, ist sich Dirk Iserlohe sicher. Er fragt den ZIA Präsidenten: „Es kann doch nicht ihren Vorstellungen von Gerechtigkeit entsprechen, dass die zu erwartende Novemberhilfe vollständig an die Verpächter und Vermieter auf Kosten der Gesellschaft beziehungsweise des Staates weitergeleitet werden. Einer gewinnt auf Kosten aller anderen?“ Iserlohe möchte von Dr. Mattner gern wissen, warum sich die ZIA nicht besser dafür einsetze, dass Eigentümer, die über Gebühr unverschuldet belastet sind und aus eigenen Mitteln ihre Refinanzierungen nicht bedienen können, nicht eine analoge Entlastung wie beim Verbraucherkredit (gemäß Paragraf 3 Artikel 240 EGBGB) erhalten.
Antwort des ZIA
Zu den Vorwürfen von Dirk Iserlohe, Vorstand der Honestis AG, hat der Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses ZIA, Dr. Andreas Mattner, seine Ansicht bekräftigt, dass Mieter und Vermieter innerhalb des ZIA einen fairen kommunikativen Umgang miteinander pflegen. Er wies den Vorwurf, der ZIA würde sich einem fairen Ausgleich versperren, zurück und machte darauf aufmerksam, dass sich der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft schon zu Beginn der Corona-Krise für die Belange der Hotelbranche eingesetzt hat – unter anderem gab es entsprechende Positionspapiere und Pressekonferenzen mit Dieter Müller (Motel One) und Olaf Steinhage (mrp). Schon im Juni 2020 hat der ZIA nach dem ersten Lockdown darüber hinaus einen Verhaltenskodex entwickelt, in welchem die Bedeutung des partnerschaftlichen Austauschs hervorgehoben wird.
Eine Befragung unter den ZIA-Mitgliedern zeigt zudem, dass für knapp 80 Prozent der Gewerbemietverträge bereits eine Einigung über Corona-bedingte Anpassungen getroffen werden konnte und bei den weiteren Mietverträgen die Verhandlungen noch laufen. Der ZIA widerspricht der Ansicht, dass es ungerecht sei, dass die „Novemberhilfe“ dazu verwendet wird, dass der Mieter seine Fixkosten auch gegenüber seinem Vermieter abdecken kann. Vielmehr, so Mattner in seinem Brief, sei gerade hierfür die Regelung einer 75 Prozent-Erstattung des Vorjahresumsatzes geschaffen worden, um die nur mittelbar betroffenen Unternehmen nicht ebenfalls zu gefährden. Mattner weist darauf hin, dass auch Vermieter, wie alle anderen Vertragspartner des Mieters, ihre eigenen Verpflichtungen gegenüber ihren Dienstleistern oder finanzierenden Banken zu bedienen haben.
Abschließend macht der ZIA deutlich, dass er sich klar für die Interessen seiner Mitglieder einsetzt, von denen viele signalisiert haben, dass sie die von uns kommunizierte Position mittragen. Mattner wörtlich: „Wir setzen auf den partnerschaftlichen Umgang, in dem wir nicht übereinander, sondern miteinander sprechen. Denn die Vertragsparteien bilden in diesen schwierigen Zeiten eine Schicksalsgemeinschaft.“
