
2022-03-02T09:01:00.581Z Grundsteuerreform: Das kommt jetzt auf Sie zu
Die Grundsteuerreform hat zur Folge, dass in Deutschland rund 36 Millionen Grundstücke „auf einen Schlag“ zum Stichtag 1. Januar 2022 neu bewertet werden müssen. Von Dr. Melanie Köstler und Meike Munderloh
Die Neubewertung der circa 36 Millionen Grundstücke ist erforderlich, da das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 10. April 2018 die schon länger kritisierten Vorschriften für die Bewertung von Grundstücken für verfassungswidrig erklärt hat. Daher war der Gesetzgeber gezwungen, neue Bewertungsregelungen noch vor Ablauf der Übergangsfrist bis Ende 2024 einzuführen. Die Gesetzgeber schaffte dies mit der Verabschiedung des Grundsteuer-Reformgesetzes (GrStRefG) im November 2019 fristgerecht. Das Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz selbst wurde am 25. Juni 2021 verabschiedet.
Neue Bewertungsregelungen für die Bewertung der Grundstücke
Die wesentliche Änderung im Rahmen der Grundsteuerreform findet sich in der Grundstücksbewertung. Zukünftig erfolgt keine einheitliche Bewertung der Grundstücke mehr. Viel mehr ist die Bewertung davon abhängig,...
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