Die neue Grundsteuer selbst findet erst ab dem Jahr 2025 Anwendung. Allerdings bringt die Grundsteuerreform bereits seit dem 1. Januar 2022 für Immobilieneigentümer einige Umstellungen mit sich. (Bild: Pixabay)

2022-03-02T09:01:00.581Z Grundsteuerreform: Das kommt jetzt auf Sie zu

Die Grundsteuerreform hat zur Folge, dass in Deutschland rund 36 Millionen Grundstücke „auf einen Schlag“ zum Stichtag 1. Januar 2022 neu bewertet werden müssen. Von Dr. Melanie Köstler und Meike Munderloh

Die Neubewertung der circa 36 Millionen Grundstücke ist erforderlich, da das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 10. April 2018 die schon länger kritisierten Vorschriften für die Bewertung von Grundstücken für verfassungswidrig erklärt hat. Daher war der Gesetzgeber gezwungen, neue Bewertungsregelungen noch vor Ablauf der Übergangsfrist bis Ende 2024 einzuführen. Die Gesetzgeber schaffte dies mit der Verabschiedung des Grundsteuer-Reformgesetzes (GrStRefG) im November 2019 fristgerecht. Das Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz selbst wurde am 25. Juni 2021 verabschiedet.

Neue Bewertungsregelungen für die Bewertung der Grundstücke

Die wesentliche Änderung im Rahmen der Grundsteuerreform findet sich in der Grundstücksbewertung. Zukünftig erfolgt keine einheitliche Bewertung der Grundstücke mehr. Viel mehr ist die Bewertung davon abhängig,...

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zuletzt editiert am 02. März 2022
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