Die Gebäudereiniger und die Sicherheitsbranche beklagen derzeit einen Krankenstand von bis zu 35 Prozent.
Die Krankheitsquoten in den Unternehmen der Sicherheitswirtschaft und des Gebäudereiniger-Handwerks sind derzeit in der Corona-Krise von durchschnittlich acht auf zum Teil 35 Prozent gestiegen, Tendenz steigend, stellen der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) fest. Die dadurch verursachten Kosten seien durch ihre Mitgliedsunternehmen "unfinanzierbar". Zudem sind die Betriebe und Beschäftigten beider Dienstleistungsbranchen durch die Absage von allen nennenswerten Veranstaltungen, Reisen, Reduzierung des öffentlichen Verkehrswesens, Schließung von Schulen, Kindergärten und Industrieproduktion massiv betroffen.
„Insofern muss das durch die Krankenkassen übernommene Krankengeld bereits ab dem ersten Tag, spätestens nach der ersten Woche, statt aktuell erst nach sechs Wochen von den Krankenkassen für einen bestimmten Zeitraum gezahlt werden“, fordert BDSW-Präsident Gregor Lehnert. Dafür müssten die Krankenkassen einen entsprechenden steuerfinanzierten Zuschuss erhalten. Sicherheitswirtschaft und Gebäudereiniger-Handwerk begrüßen grundsätzlich die Regelung zur Vereinfachung des Kurzarbeitergeldes. Allerdings haben rund 290.000 geringfügig Beschäftigte in beiden Branchen keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. „Die Regelung für das Kurzarbeitergeld muss in der Corona-Krise für einen bestimmten Zeitraum auch für geringfügig Beschäftigte gelten“, erklärt der Bundesinnungsmeister des Gebäudereiniger-Handwerks Thomas Dietrich. „Es kann nicht sein, dass geringfügig Beschäftigte, die dringend auf ihren Zusatzverdienst angewiesen sind, nun besonders zu den Krisenverlierern werden.“
Eine weitere Forderung zur Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit der betroffenen Unternehmen ist, die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge in der Krise zurückzunehmen. Diese ist 2005 zur Erhöhung der Liquidität der Sozialversicherungsträger eingeführt worden.
Der BDSW und der BIV vertreten gemeinsam Dienstleistungsunternehmen mit rund 900.000 Beschäftigten in Deutschland.