
Management




Comeback des Erbbaurechts
Nur etwa fünf Prozent aller Grundstücke in Deutschland mit Wohnungsbebauung fallen heute in die Kategorie Erbbaurecht. Das Volumen wird aber nach Ansicht von Jens R. Rautenberg aus drei Gründen hierzulande künftig steigen.
In Großbritannien sind es knapp 20 Prozent, bei Neubauten in London sogar 90 Prozent. Oder die Niederlande: In Amsterdam kommt man auf 80 Prozent. Die Rede ist vom alten Prinzip, Grundstücke zu verpachten statt zu verkaufen. In Deutschland aber ist das zugrundeliegende Erbbaurecht – von einigen kurzen Phasen abgesehen – in den vergangenen 100 Jahren eher wenig beachtet geblieben...
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