Dr. Paul Kowitz und Prof. Dr. Martin Dombrowski sind geschäftsführende Gesellschafter bei KPC Kowitz Policy Consultants. (Bilder: KPC)

13. April 2022 CO2-Kostenaufteilung: Stufenmodell mit Schwächen?

Müsste man die CO2-Kostenaufteilung nicht vom Ende her denken? Ein Expertenbeitrag von Dr. Paul Kowitz und Prof. Dr. Martin Dombrowski.

„Wir wollen zum 1. Juni 2022 ein Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen einführen, das die Umlage des CO2-Preises nach BEHG regelt. Sollte dies zeitlich nicht gelingen, werden die erhöhten Kosten durch den CO2-Preis ab dem 1. Juni 2022 hälftig zwischen Vermieter und Mieterin beziehungsweise Mieter geteilt.“ (Koalitionsvertrag 2021 – 2025 von SPD, Grüne, FDP; S. 91)

Das Stufenmodell als Teil des Koalitionsvertrages war gemeinhin erwartet worden. Es soll die Kostenaufteilung des neuen CO2-Preises im Mietbestand fair regeln, wobei Fairness keine eigene politische Kategorie ist. Der private Selbstnutzer wird den CO2-Preis in voller Höhe zahlen müssen. Dem Nutzer im Mietbestand soll das erspart bleiben. Die Argumentation dazu lautet, dass im Gegensatz zum Selbstnutzer der Mietende keinen Einfluss auf die Investitionsentscheidung zur Senkung des Energiebedarfs hat, folglich dem Vermieter ausgeliefert sei und bei steigenden CO2-Preisen die Untätigkeit des Vermieters bezahlen müsse.

Soweit die Ausgangslage. In diesem Beitrag wollen wir der Frage nachgehen, wie eine anreizgestützte, wirtschaftliche Investitionspolitik im Mietbestand aussehen kann und welche Schwächen...

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zuletzt editiert am 18.02.2022