News 2020-04-16T00:00:00Z Chance für Stadt der kurzen Wege

Mehr Mischung möglich machen: Planer legen Forderungskatalog für Novelle des Baulandmobilisierungsgesetz vor.

Das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland wird novelliert. Planer und Stadtentwickler haben nun konkrete Vorschläge für diese Novelle veröffentlicht, um das Ziel einer Stadt der kurzen Wege und der gemischten Nutzungen zu erreichen.

In der „Leipzig-Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt“ haben sich die Bauminister Europas im Jahr 2007 auf dieses Leitbild geeinigt. Erreicht werden kann es jedoch nur, wenn das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung in Deutschland entsprechend angepasst werden.

Daher dringen die Planer in ihrem „Stuttgarter Konsens“ nun auf folgende Änderungen:

  • Die Baugebietstypen „Kleinsiedlungsgebiet“ und „Reines Wohngebiet“ sollen gestrichen werden.

  • Im „Allgemeinen Wohngebiet“ soll eine freiberufliche und eine ähnliche gewerbliche Tätigkeit nicht nur in einzelnen Wohnungen, sondern auch in ganzen Gebäuden erlaubt werden.

  • In „Kerngebieten“ soll auch Wohnen erlaubt werden, nicht nur Handel, Verwaltung, Kultur und andere zentrale Einrichtungen der Wirtschaft.

  • In „Gewerbe- und Industriegebieten“ sollen nur stadt-unverträgliche Gewerbebetriebe zugelassen werden, aber keine Handels- und Beherbergungsbetriebe.

  • Die Möglichkeiten der TA Lärm, Areale mit passivem Schallschutz auszustatten, sollen erweitert werden: Bisher bezieht sie sich nur auf Verkehrslärm, eine Anwendung auf Gewerbelärm soll aber ebenfalls zulässig werden.

Zu diesem „Stuttgarter Konsens“ haben sich unter der Leitung von Elisabeth Merk, Präsidentin der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung (DASL) und Stadtbaurätin der Landeshauptstadt München, folgende Verbände zusammengetan: Bundesstiftung Baukultur, Bundesarchitektenkammer, Bund Deutscher Architekten BDA Bayern, Bund Deutscher Baumeister (BDB), Verband Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine (DAI), DASL und Deutscher Städtetag. Der Katalog soll nun zunächst mit den jeweiligen Gremien abgestimmt und dann dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) übergeben werden.

zuletzt editiert am 31. Mai 2021
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