Der Bundesrat hat mehrheitlich gegen den Plan der Bundesregierung gestimmt, bei der Novelle des Telekommunikationsgesetzes die bewährte Betriebskostenumlage zu streichen.
GdW-Präsident Axel Gedaschko bezeichnet die Entscheidung als „ein wichtiges Signal für 12,5 Millionen Mieterhaushalte in Deutschland“. Den Mietern, darunter viele mit geringen Einkommen, würden jährliche Mehrkosten von 100 bis 200 Euro drohen, wenn die Novelle des Telekommunikationsgesetzes in der von der Regierung vorgelegten Form Realität wird. Doch nicht nur das: Auch der dringend notwendige Breitbandausbau in Deutschland würde massiv behindert, wenn die finanzielle Grundlage dafür schlicht wegfällt. Denn den sozial verantwortlichen Wohnungsunternehmen würden so die finanziellen Mittel für den Ausbau der digitalen Infrastruktur komplett abgedreht.
Die Bauministerkonferenz hatte bereits im September 2020 ein klares Votum für das Fortbestehen der sozial und ökonomisch bewährten Betriebskostenumlage abgegeben. „Alles andere wäre unsozial und fatal für Mieter, die sozial orientierten Wohnungsunternehmen sowie mittelständische Netzbetreiber. Die Entscheidung des Bundesrates ist damit insgesamt auch ein gutes Signal für die digitale Zukunft Deutschlands“, sagt Gedaschko.
„Wir lehnen das Modell der Bundesregierung ab, weil wir zusätzliche Kosten für die Mieterinnen und Mieter vermeiden wollen. Sie profitieren seit vielen Jahren von günstigen Sammelverträgen, die VNW-Mitgliedsunternehmen mit den Kabelnetzbetreibern ausgehandelt haben", erklärt VNW-Direktor Andreas Breitner . „In den kommenden Wochen kommt es darauf an, eine zukunftsträchtige Lösung für die Kabelgebühren zu finden. Wir brauchen eine Lösung, die den Kabelanschluss für die Mieterinnen und Mieter nicht verteuert, den Wohnungsunternehmen keine weiteren Kosten aufbürdet und den Ausbau des Glasfasernetzes nicht behindert."