News 2018-07-24T00:00:00Z Bremen bekommt "Kaffee-Quartier"

Eine öffentliche Ausschreibung für ein Grundstück in der Überseestadt läuft noch bis 10. August. Auf dem Gelände soll mit dem Kaffee-Quartier neuer Wohnraum in Bremen entstehen.

Bremen ist eine Kaffeestadt. Fast jede zweite Bohne, die deutschlandweit aufgebrüht wird, wird noch heute über die bremischen Häfen eingeführt. In der Bremer Überseestadt wird dem mit der Straße „Am Kaffee-Quartier“ auch Rechnung getragen. In Nachbarschaft zum ehemaligen Eduscho-Gebäude wird nun ein neues Kapitel aufgeschlagen: Zwischen den Straßen „Am Kaffee-Quartier“ und „Johann Jacobs-Straße“ verkauft die WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH im Auftrag der Stadtgemeinde Bremen, Sondervermögen Überseestadt, ein Investorengrundstück für eine Wohnbebauung.

Das unbebaute Grundstück ist 12.131 Quadratmeter groß und soll vom potenziellen Erwerber mit drei- oder viergeschossigen gereihten Stadthäusern in geschlossener Bauweise bebaut werden. Durch Baulinien bestimmt, begrenzen einheitliche Gebäudefluchten den Straßenraum. Differenzierte Gebäudehöhen oder Dächer sollen das starre Volumen auflockern.

Die zur Veräußerung anstehende Fläche ist im Sofortprogramm Wohnungsbau benannt. Damit reagiert die Stadt Bremen auf den steigenden Bedarf an Wohnungen insbesondere für kleine und mittlere Haushaltseinkommen. Der Wohnungsbau soll auf den im Programm benannten Flächen besonders forciert werden. Dabei soll der aktuelle Wohnungsbedarf in besonderem Maße berücksichtigt werden. Eine Verpflichtung zur Errichtung von sozialem Wohnungsbau besteht bei dem Grundstück nicht, da die Summe der geförderten Wohneinheiten in dem in
Planung befindlichen Bauvorhaben der GEWOBA AG für diesen Bereich in der Überseestadt bereits vollumfänglich umgesetzt werden.

Die Vergabe des Grundstückes erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung mit vorgeschalteter Aufforderung Teilnahmeanträge zu stellen. Die Frist zur schriftlichen Einreichung der Teilnahmeanträge endet am Freitag, 10. August
2018, um 12 Uhr.

zuletzt editiert am 31. Mai 2021
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