Projekte 2020-12-08T00:00:00Z Ärger um Münchener Wohnbauprojekt

Die Stadt München will bei einem Projekt in Moosach mit 500 Wohneinheiten neue Sozialbau-Vorschriften anwenden.

Die Stadt München will das Bebauungsplanverfahren für ein neues Wohngebiet einer erwarteten neuen Sobon-Regelung unterwerfen. Der Bauträger München Bau möchte an der Torgauer Straße in Moosach gemeinsam mit einem weiteren Bauträger rund 125 Wohnungen und eine Grundschule errichten. Das Unternehmen kritisiert den Aufschub des Verfahrens, denn er widerspreche dem Vertrauensschutz. Insgesamt sind auf dem Areal 500 Wohnungen geplant.

Das seit mehreren Jahren in Planung befindliche Projekt verzögert sich nun, weil die Stadt den bereits vorbereiteten Aufstellungsbeschluss mit Verweis auf die neuen, aber noch nicht beschlossenen Grundsätze der sozialgerechten Bodennutzung (Sobon) vorerst nicht fassen will.

Friedrich Neumann, Gründer und Geschäftsführer von München Bau, teilt mit: „Wir hatten mit dem Planungsreferat vereinbart, dass der Aufstellungsbeschluss bis Ende des Jahres im Stadtrat gefasst werden soll. Auch der städtebauliche Wettbewerb sollte auf den Weg gebracht werden. Jetzt hat uns das Stadtplanungsamt mitgeteilt, dass wir derzeit keinen Aufstellungsbeschluss bekommen, weil der Stadtrat unser Bebauungsplanverfahren möglicherweise den geplanten Sobon-Neuregelungen unterfallen lassen will“.

Nach Ansicht von München Bau ist diese Vorgehensweise unrechtmäßig, da das geplante Bauprojekt einen Altfall darstellt. Das Bebauungsplanverfahren basiert nämlich auf einem Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 1992. „Auf Basis unserer Aktivitäten ist es gelungen, Privatgrundstücke im Geltungsbereich des vorgesehenen Bebauungsplanes zu erwerben, was für die Stadt die Voraussetzung war, um das Bebauungsplanverfahren in Gang zu bringen. Insoweit haben wir im Jahr 2015 eine Kostenvereinbarung mit der Stadt geschlossen, die zu rund 75 Prozent Miteigentümerin der Grundstücksflächen im angedachten Planbereich ist. Im April 2018 haben wir die Anwendung der damals neuen – und bis heute gültigen – Sobon-Grundsätze akzeptiert und unsere Grundzustimmung gegeben“, erklärt Neumann.

Von den angedachten 50.000 Quadratmetern Geschossfläche für Wohnbauzwecke sollen 75 Prozent der Stadt im Wege der erforderlichen Umlegung zugeschrieben werden. 25 Prozent, also rund 12.500 Quadratmeter Geschossfläche, entfallen auf die privaten Grundstücke. Von diesen werden 40 Prozent als Förderwohnungen gebunden. „Wenn eine klare Sobon vorliegt und wir darauf basierend ein Grundstück erwerben und eine Kalkulation erstellen, können wir mit der Sobon gut leben. Wenn aber plötzlich nicht mehr 40, sondern 50 Prozent gelten, bricht unsere Kalkulation wie ein Kartenhaus zusammen“, ärgert sich Neumann. „Wenn bereits ein Verfahren so lange läuft und hohe Planungskosten ausgelöst wurden, muss sich der Bauträger darauf verlassen können, dass die Regeln nicht zu seinen Lasten verändert werden“. Wenn die Stadt einseitig über Nacht neue Regeln anwende, würden sich Bauträger zurückziehen und die dringend benötigten Wohnungen nicht gebaut werden.

zuletzt editiert am 31. Mai 2021
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