Budgethotel-Gruppe geht juristisch gegen Hamburger Erlass vor.
Die Hotelgruppe A&O hat im Eilverfahren eine Klage beim Hamburger Verwaltungsgericht gegen das dortige Beherbergungsverbot eingereicht. Hamburg zählt zu den stärksten Standorte der Marke: Die Berliner Gruppe ist hier allein mit vier Häusern, insgesamt 4.000 Betten, vertreten. Für Rechtsanwalt Moritz Quecke, der die Klage eingereicht hat, besteht kein Zweifel: „Das Hamburger Beherbergungsverbot leidet nicht nur an rechtsstaatswidrigen handwerklichen Mängeln, es lässt sich schlichtweg überhaupt nicht umsetzen – weder seitens der Hoteliers noch vonseiten der Gäste.“ Quecke geht davon aus, dass „die Hamburger Regelung das Schicksal der Beherbergungsverbote der meisten anderen Bundesländer teilen wird“.