Corestate begibt Wandelanleihe über 150 Millionen Euro mit der Erhöhungsoption um weitere 50 Millionen Euro.
Der Vorstand der Corestate Capital Holding hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, ein Angebot nicht nachrangiger unbesicherter Wandelschuldverschreibungen fällig 2022 mit einem anfänglichen Gesamtnennbetrag in Höhe von 150 Millionen Euro zu platzieren. Corestate ist berechtigt, das Gesamtemissionsvolumen um bis zu 50 Millionen Euro zu erhöhen, so dass das maximale Emissionsvolumen damit bis zu 200 Millionen Euro betragen kann. Die Schuldverschreibungen können in Stammaktien in dematerialisierter Form der Corestate umgewandelt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.
Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoerlös zur Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten sowie für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden.
Die Schuldverschreibungen werden voraussichtlich ein Rating von BB+ entsprechend dem langfristigen Unternehmensrating erhalten und haben eine Laufzeit von fünf Jahren. Sie werden zu 100 Prozent ihres Nennbetrags begeben und zurückgezahlt, sofern nicht bereits zuvor umgewandelt oder zurückgekauft und entwertet. Die Schuldverschreibungen werden mit einem Kupon zwischen 1,00 Prozent und 1,750 Prozent per annum angeboten, zahlbar nachträglich zweimal jährlich, sowie einer Wandlungsprämie von 25 bis 30 Prozent über dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktien im XETRA-Handel zwischen Beginn und Preisfestsetzung des Angebots angeboten. Die Preisfestsetzung des Angebots wird voraussichtlich heute nach Abschluss eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens erfolgen, und die Lieferung gegen Zahlung (Valuta) findet voraussichtlich am oder um den 28. November 2017 statt.
Corestate ist berechtigt, die Schuldverschreibungen zu ihrem Nennbetrag (zuzüglich aufgelaufener Zinsen) nach Maßgabe der Emissionsbedingungen der Schuldverschreibungen jederzeit am oder nach dem 19. Dezember 2020, wenn der Preis je Aktie 130 Prozent des dann maßgeblichen Wandlungspreises über einen bestimmten Zeitraum entspricht oder übersteigt oder wenn 15 Prozent oder weniger des Gesamtnennbetrags der Schuldverschreibungen weiterhin ausstehen.